Achtung: Zum Jahresende droht mal wieder Verjährung
Achtung: Zum Jahresende droht mal wieder Verjährung

Spätestens im letzten Quartal eines jeden Jahres sollte sich ein Gläubiger die Frage stellen: „Habe ich offene ältere Rechnungen, die mein Vertragspartner noch nicht gezahlt hat?“


Haben Sie beispielsweise eine noch nicht titulierte zivilrechtliche Forderung aus dem Jahre 2016? Dann sollten Sie aufpassen, denn zum 31.12.2019 könnte diese verjähren. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht unter §§ 194 ff. BGB vor, wann zivilrechtliche Ansprüche verjähren.


In der Praxis spielt vor allem die in § 195 BGB niederlegte Regel-Verjährungsfrist eine Rolle. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger bezüglich der anspruchsbegründeten Umstände und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. Stichtag für das Ende der Verjährungsfrist ist immer das Jahresende.
Beispiel: Eine Forderung ist 2016 entstanden. Unterliegt die Forderung der regelmäßigen Verjährungsfrist, würde die Frist mit Schluss des Jahres 2016 beginnen und am 31.12.2019 enden.


Jetzt aber bloß nicht nervös werden: Es gibt Möglichkeiten, um eine drohende Verjährung zu hemmen. Eine kostengünstige Möglichkeit ist z. B. die rechtzeitige (d. h. vor Ablauf des 31.12.) Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids.


Benötigen Sie hierbei Hilfe? Dann kontaktieren Sie uns. Wir, die Königs Inkasso GmbH bzw. unsere kompetenten Vertragsanwälte helfen Ihnen gerne weiter.

Wir sind für Sie da!


Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf!


Wir stehen Ihnen gerne mit weiteren Auskünften zur Verfügung. Wünschen Sie einen Rückruf? Dann sagen Sie uns, wann es Ihnen am besten passt. Wir werden Sie gerne zu Ihrer angegeben Zeit zurückrufen.

Mühlenstr. 49
47918 Tönisvorst


Tel.: +49 2151 45 43-100
Fax: +49 2151 4543-110


post24@koenigs-inkasso.de
www.koenigs-inkasso.de






    Königsgruppe

    Mühlenstr. 49
    47918 Tönisvorst


    Tel.: +49 2151 4543-0
    Fax: +49 2151 4543-110


    post24@koenigs-gruppe.de
    www.koenigs-gruppe.de

    Unternehmen der Königsgruppe

    Königs Inkasso

    Mühlenstr. 49
    47918 Tönisvorst


    Tel.: +49 2151 4543-100
    Fax: +49 2151 4543-110


    post24@koenigs-inkasso.de
    www.koenigs-inkasso.de

    Königs Logistik

    Mühlenstr. 49
    47918 Tönisvorst


    Industriering 45
    41751 Viersen


    Tel.: +49 2151 4543-100
    Fax: +49 2151 4543-110


    post24@koenigs-logistik.de
    www.koenigs-logistik.de

    Königs Verwaltung

    Mühlenstr. 49
    47918 Tönisvorst


    Tel.: +49 2151 4543-0
    Fax: +49 2151 4543-110


    post24@koenigs-gruppe.de
    www.koenigs-gruppe.de

    ScanMan

    Mühlenstr. 49
    47918 Tönisvorst


    Tel.: +49 2151 4543-300
    Fax: +49 2151 4543-301


    post24@scanman.de
    www.scanman.de

    Wie können wir Ihnen helfen?